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e-Bike Typen (Unterschiede und Definition)

worin liegen die Unterschiede...

...elektrisch unterstützte Fahrräder werden mittlerweilen von den Meisten pauschal als e-Bike bezeichnet. Jedoch nicht jedes e-Bike ist ein Fahrrad im engeren Sinne.
Hier klären wir Sie über die unterschiedlichen Typen elektrisch unterstützter Fahrräder auf.

Pedelec:
Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor mit einer Leistung von bis zu maximal 250 Watt, nur während des Tretens bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, fährt ab 25 km/h ausschließlich in Eigenleistung. Die Unterstützung kann in mehreren Stufen eingestellt werden und ist von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz des Fahrers abhängig.
Ein Pdelec ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Pedele-Fahrer benötigen weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.

Schnelles Pedelec oder S-Klasse:

Schnellen Pedelecs/S-Klasse genannt, gehören rechtlich nicht mehr zu den Fahrrädern.
Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, jedoch wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet, die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren liegt bei 500 Watt.
Gesetzliche Besonderheiten:
Für diese Fahrzeuge ist eine Betriebserlaubnis bzw. eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt notwendig. Fahrer benötigen, wenn sie nach dem 01. April 1965 geboren sind, mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (somit gilt ein Mindestalter von 15 Jahren) oder einen gültigen Führerschein jeglicher Art. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen (Kostenpunkt etwa 70 Euro pro Jahr).


e-Bike (im engeren Sinn):
Sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und läßt sich durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad (früher: Leicht-Mofa).
Hier ist ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa- Prüfbescheinigung zum Fahren notwendig. Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 km/h fahren möchte. Eine Helmpflicht besteht auch bei den E-Bikes nicht.

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